§ 1 Geltungsbereich; Allgemeines
- Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Montagebedingungen, Reparatur und Wartung abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
- Sofern nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart wird, sind alle Vereinbarungen, die in Ausführung des Vertrages getroffen werden in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Die nachstehenden Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen. Unternehmen sind in dieser Geschäftsbedingung sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personen, Gesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Gegenüber Verbrauchern gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit sie hier rechtlich auf ein Vertragsverhältnis mit diesen anwendbar sind.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen – Vertragsschluss
- Sofern die Bestellung des Kunden als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu qualifizieren ist, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Umgekehrt sind unsere Angebote unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
- Die in unseren Angeboten, Drucksachen oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie Maß, Gewicht, Raumangaben, Abbildungen, Eigenschaften, Typenbezeichnung, Baujahre und Beschreibungen sind nach bestem Wissen gemacht und unverbindlich. Die Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Nur diejenigen Gegenstände gehören zum Lieferumfang, die in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Für Zeichnungen, Abbildungen und Kalkulationen sowie sonstige von uns überlassene Unterlagen besteht ein Eigentums- und Urheberrecht. Sie sind auf unser Verlangen oder bei Nichterteilung des Auftrags unaufgefordert zurück zu geben. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen.
- Mit Bestellung der Ware gibt der Kunde eine verbindliche Erklärung ab, wonach er die bestellte Ware erwerben möchte. Eine Annahme der Bestellung des Kunden durch uns erfolgt erst mit schriftlicher Bestätigung. Auch telegrafische, telefonische und mündliche Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Sofern Bestellung auf elektronischem Weg erfolgt, so kommt auch in diesem Fall ein Vertrag ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
- Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, sofern die nicht erfolgte Selbstbelieferung nicht durch uns zu vertreten ist. Wir werden unsere Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren und erhaltene Leistungen zurück erstatten.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
- Wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise „ab Werk“. Kosten für Porto, Fracht, Zoll, Verpackung, Versicherung und sonstiger Spesen sind nicht im Preis enthalten; hier erfolgt gesonderte Berechnung.
- Die gesetzliche Umsatzsteuer ist ebenfalls nicht in den Preisen eingeschlossen; in der Rechnung erfolgt gesonderter Ausweis in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung.
- Skontoabzug ist nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber; die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug und hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt sich mit entsprechendem Nachweis vorbehalten.
- Aufrechnungen sind für den Kunden nicht zulässig, es sei denn, dass die aufgerechneten Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
- Sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehrals 6 Wochen liegen sind Preisänderungen zulässig; insbesondere haben wir die Berechtigung die Preise angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss und Ablauf von 6 Wochen bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktgemäßen Einstandspreise nach oben verändern.
- Sofern uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Es besteht in diesem Fall auch die Berechtigung Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
- Wir haben das Recht bei jedem Zahlungsverzug unter Fälligstellung sämtlicher offener Forderungen von sämtlichen Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten und diese zu kündigen, ohne dass dieser hieraus Ansprüche gegen uns ableiten kann.
- Bei Teillieferungen steht uns das Recht zu, Teilzahlungen zu verlangen.
§ 4 Lieferung – Lieferzeit
- Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Verladevorgang am Abgabestandort ist ein Bestandteil des Versandes. Eine Haftung für Transportschäden wird von uns nicht übernommen.
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
- Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Lieferung durch uns gegen Bruch-, Transport-, Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden sowie sonstige versicherbaren Risiken versichert.
- Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf die Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Besteller zumutbar sind.
- Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Der Lieferumfang wird durch schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.Sofern Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen aus Umständen, die wir nicht zu vertreten haben entstehen, so sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung auf die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.
- Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist.
- Sofern der Kunde in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser sich im Annahme oder Schuldnerverzug befindet.
- Ferner haften wir auch unter Berücksichtigung eines Verschuldens unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für den Lieferverzug nur, bei zu vertretender vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden.
§ 5 Gefahrübergang – Verpackungskosten
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
- Transportverpackungen und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
- Sofern der Kunde es wünscht, wird die Lieferung durch Transportversicherung eingedeckt. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über. Gleiches gilt nach Anzeige der Versandbereitschaft.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Sache vor.
- Eine Be- und Verarbeitung von gelieferten Material und Zubehör bzw. der gesamten Warenlieferung auch durch Verbindung mit Grund und Boden, Gebäudeteilen oder in sonstiger Art und Weise mit anderen Gegenständen erfolgt stets in unserem Namen und in unserem Auftrag. Sofern die Verarbeitung mit uns nicht gehörender Gegenstände erfolgt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verbundenen Waren. Gleiches gilt bei Vermengung und Vermischung.Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn auch diejenigen Forderungen ab, die ihn durch Verbindung der Kaufsache mit Grund und Boden gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zugesicherten Forderungen mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
- Der Kunde ist verpflichtet uns auf Verlangen jederzeit alle zweckdienlichen Auskünfte über die Vorbehaltsware sowie die aus der Veräußerung entstandenen Forderungen zu erteilen und uns die zur Geltendmachung erforderlichen Unterlagen herauszugeben.
- Von einer Pfändung oder einer anderen Gefährdung oder Beeinträchtigung unseres Eigentums oder Forderungsrechts durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich unter Beifügung aller Unterlagen zu benachrichtigen und seinerseits alles zu tun, um unsere Recht zu wahren, insbesondere die beitreibenden Gläubiger von unseren Rechten an den Waren und Forderungen zu verständigen. Wir widersprechen hiermit jeder Sicherungsübereignung oder Verpfändung unserer Ware oder der sich hieraus entwickelten Sache.
- Es bleibt uns vorbehalten, durch entsprechende Mitteilung gegenüber dem Kunden der Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. Dies insbesondere wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht einhält. Der Widerruf gilt als erfolgt, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird.